Kulturreferat für Oberschlesien

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Das Kulturreferat bietet ergänzend zur Allgemeinen Projektförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa eigene Fördermöglichkeiten für kleinere
Kulturprojekte.

Das Kulturreferat fördert Projekte der kulturellen Vermittlung mit Bezug auf den regionalen Zuständigkeitsbereich; der das historische (Ober-)Schlesien und Mährisch-Schlesien umfasst. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen mit einem Sitz in Deutschland. Die Begutachtung der Projekte und die Mittelvergabe erfolgt durch den Kulturreferenten in enger Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) und der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Die Projektanträge müssen auf folgende Punkte gesondert eingehen:
– Genaue Projektbeschreibung mit Angaben zu Zeitraum, Ort und Programmablauf.
– Das Zielpublikum und der zu erwartende Teilnehmerkreis
– Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
– Projektfinanzierung und Anteil der Eigenmittel; detaillierte Kostenaufschlüsselung

Neben einer formlosen Projektbeschreibung sind das „Antragsformular“ und der „Ausgaben- und Finanzierungsplan“ der Allgemeinen Projektförderung der BKM auszufüllen und an das Kulturreferat zu senden. Die Formulare können über die Seite des BKGE bezogen werden.